Gesetze regeln die Zwangsmittel der Polizei: Unter mehreren Maßnahmen ist diejenige anzuwenden, die die Allgemeinheit und den einzelnen am wenigsten beeinträchtigt; der zu erwartende Schaden darf nicht in offenbarem Mißverhältnis zum beabsichtigten Erfolg stehen.
Da ist es wahrlich oft schwer die richtigen Grenzen zu ziehen. Und unversehens steht man auf der "falschen" Seite.
Sperrgitter, Wien | 1999
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